Florian Drücke studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Toulon und schloss in Frankreich sein rechtswissenschaftliches Studium mit der Maîtrise ab. 2004 wurde er mit einer wettbewerbsrechtlichen Dissertation an der Universität Greifswald promoviert. Nach Referendariatsstationen unter anderem bei der Berliner Senatskanzlei und einer internationalen Medienkanzlei wurde der Rechtsanwalt im Januar 2006 Justiziar beim Bundesverband Musikindustrie. Dort übernahm er 2008 als Leiter Recht & Politik die Verantwortung für die Rechtsabteilung und das politische Lobbying. Seit dem 1. November 2010 ist Florian Drücke Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie.
Meine persönlichen Daten werden gesammelt, auch wenn ich mich nicht aktiv durch das Netz klicke. Muss mir das Angst machen?
Ich glaube nicht, dass mir das Angst machen muss. Meiner Meinung nach sollten wir nur wissen, wann welche Daten gesammelt werden und ein Bewusstsein dafür entwickeln. Die Sensibilisierung für datenintensive Dienste und das Aufzeigen von Handlungsoptionen zum Umgang mit persönlichen Informationen ist für mich eine zentrale Frage der Medienkompetenz, zweifelsohne eine der großen Herausforderungen der digitalen Revolution. Es kann zum Teil Unbehagen hervorrufen, wenn eine starke Konzentration von Daten erfolgt, insbesondere wenn die dahinter liegenden Prozesse intransparent sind. Hier geht es für mich nicht nur um die eigene Verantwortung, sondern auch um eine zentrale Aufgabe des Datenschutzes.
„Das Netz vergisst nichts.“ Ist es diese Aussage, die uns beim Eintritt in die virtuelle Welt Unbehagen bereitet?
Diese Aussage sollte uns zumindest zu denken geben. Man sollte sich damit auseinandersetzen, dass Daten im Netz gespeichert werden. Aus der analogen Zeit kennen wir den Ausspruch: „Erst denken – dann reden“. Das lässt sich in Teilen auch auf das Internet übertragen: Bestimmte Fotos oder Emails können einen eben wieder einholen. Unabhängig davon sollte es auch Möglichkeiten geben, der Verbreitung bestimmter Spuren im Netz Einhalt zu gebieten, beispielsweise wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. „Das Netz vergisst nichts“ heißt ja nicht nur, dass das Netz nichts vergisst, was man selbst dort hinterlassen hat, sondern dass es auch nichts von dem vergisst, was andere dort über einen verbreiten. Schlussendlich führt das auch zu der grundsätzlichen Frage, ob und wie man Rechte im Internet durchsetzen kann.
Häufig wird von „der Netzgemeinde“ gesprochen. Gibt es eine solche Netzgemeinde noch?
Nein. „Die Netzgemeinde“ gibt es meines Erachtens schon lange nicht mehr. Ich glaube, dass es eine Netzgemeinde vor etwa zehn Jahren gab. Das war der harte Kern der „Nerds“ – der Menschen, die sich von Beginn an hundertprozentig mit dem Netz identifiziert haben. Heute ist das Netz ein wesentlicher Teil unserer Gesellschaft, was sich auch in den Debatten um das Internet zeigt und eine Ausdifferenzierung mit sich bringt.
Der Begriff der Netzgemeinde selbst verkommt im Wesentlichen zu einem Kampfbegriff. Man findet ihn – wie auch den Begriff der „Content-Mafia“ – eigentlich nur noch dort, wo polarisiert werden soll oder Klischees bedient werden.
Wenn wir einen Medienminister hätten, auf welcher Seite müsste er stehen: Auf der Seite derer, die die Freiheit im Netz für sich reklamieren, oder auf der Seite derer, die einen verbesserten Persönlichkeitsschutz fordern?
Letztlich in der Mitte. Ein Medienminister müsste einen Ausgleich schaffen und eine Balance herstellen. In der öffentlichen Debatte wird die Freiheit im Netz oftmals gegen das geistige Eigentum, den Jugendschutz oder auch die Persönlichkeitsrechte ausgespielt. Dabei hängen die Dinge meist eng miteinander zusammen und bedingen einander. So bedeutet Freiheit im Netz doch auch die Freiheit des Einzelnen, über die eigenen Inhalte verfügen zu können. Wenn jemand ohne Erlaubnis des Urhebers dessen Songs, Fotos oder Filme herunterlädt und nutzt, wird diese Freiheit bewusst beschnitten.
Zur Urheberrechtsdebatte im Netz: Könnten Sie sich Vergütungsmodelle vorstellen, mit denen sowohl Musiker als auch Mediennutzer gut leben können? Oder muss man die Regeln der realen Welt einfach auf die virtuelle Welt 1:1 übertragen?
Es geht nicht darum, Dinge 1:1 zu übertragen. Es geht darum, wesentliche Elemente zu übertragen und dabei ein grundsätzliches Verständnis über Regeln und Werte zu entwickeln, die in beiden Welten, offline wie online, gelten. Zum Beispiel sollte es Sache der Rechteinhaber sein darüber zu entscheiden, was er mit seinem Werk anstellen möchte. Er entscheidet, mit wem er zusammenarbeitet, welche Partnerschaften er eingeht ob er einen Vorschuss will bzw. zunächst ob und wie er mit seinem Schaffen Geld verdienen will. Die individuelle Strategie entscheidet letztlich auch über die Erlösströme und mithin „das Vergütungsmodell“.
Wenn die Frage sich allerdings auf „alternative Vergütungsmodelle à la Kulturflatrate“ bezieht, meine ich, dass wir das Pferd von der falschen Seite aufzäumen, wenn wir im Jahr 2012 eine solche Alternative als Allheilmittel proklamieren. In der Anfangszeit des Internets mag die Auseinandersetzung mit einer solch grundsätzlichen Veränderung des ökonomischen Umgangs noch mehr Berechtigung gehabt haben. Gerade wenn wir aber feststellen, dass das Internet ein Teil unserer Realität ist, sollte man sich auch an dieser Realität orientieren und nicht ständig versuchen sie auf den Kopf zu stellen.
Jeder Künstler kann sich seinen Mix zusammenstellen und muss seinen Weg finden, sich am Markt zu behaupten. Es ist nicht an der Gesellschaft, den Künstlern, Buchverlagen oder Produzenten vorzuschreiben über welche Kanäle und mit welchen „neuen Geschäftsmodellen“ sie ihre Kunst zu den Kunden und Fans bringen sollen. Auch aus diesem Grund lehne ich eine Kulturflatrate ab, die einer digitalen Bevormundung gleichkommen würde und uns in der Debatte immer wieder von anderen wichtigen Themen ablenkt.
Wird sich Crowdfunding Ihrer Meinung nach für Musik dauerhaft etablieren können?
Das Crowdfunding ist ein gutes Beispiel dafür, wie vielfältig das Musikgeschäft heute ist und wie viele verschiedene Geschäftsmodelle und Finanzierungswege nebeneinander existieren können. Für einige ist das Crowdfunding sicher eine spannende Option, vor allem wenn man bereits über eine gewisse Bekanntheit verfügt. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass Künstler über die Anschubfinanzierung hinaus eine professionelle und ganzheitliche Marktkompetenz suchen, die es ihnen erlaubt, sich auf den kreativen Schaffensprozess zu konzentrieren. Auch hier gilt: Jeder Künstler sollte seine Partner frei am Markt wählen und selbst entscheiden, wie sehr er in die eigene Vermarktung involviert sein möchte und welches finanzielle Risiko er bereit ist zu tragen. Gegenwärtig wird oft versucht, das eine gegen das andere auszuspielen, gerne auch als „alt gegen neu“ hochstilisiert.
Es gibt immer noch einige illegale Methoden und Programme für das Downloaden von Musik. Unterstützen Sie konkrete Modelle, um Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden?
Es gibt nach wie vor zahlreiche Programme und Dienste zur illegalen Beschaffung bzw. Nutzung von Inhalten im Internet, die auch in erheblichem Umfang genutzt werden. Wenn man bedenkt, dass man heute ab 5 Euro pro Monat per Streaming-Abo auf bis zu 20 Millionen Musiktitel zugreifen kann, wird schnell deutlich, dass es hierbei vorrangig um die Gratisnutzung geht, mit der selbst das beste legale Angebot nicht konkurrieren kann. Neben dem rechtlichen Vorgehen gegen die illegale Nutzung setzen wir uns für Lösungen ein, die Abschreckung und Aufklärung miteinander verbinden, zum Beispiel die Einführung eines Warnmodells bei Rechtsverletzungen.
Unsere Forderung ist, dass man die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten durch eine Art Warnstufe beginnen sollte. Als Nutzer würde man eine Warnung vom Provider bekommen, in der man darauf hingewiesen wird, dass man gerade eine Rechtsverletzung begangen hat.
Wie wird sich die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen Ihrer Meinung nach in den kommenden Jahren entwickeln?
Das hängt maßgeblich von der weiteren Ausgestaltung des Rechtsrahmens ab, ein Blick in die Kristallkugel ist da wenig hilfreich. Ich glaube vor allem, dass sich in der gesellschaftlichen Debatte weiter herauskristallisieren wird, dass es sich nicht um Lappalien handelt. Wir werden einen Schulterschluss über die verschiedenen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft hinaus sehen, da ganz andere Teilnehmer feststellen werden, dass die Musikbranche nur deshalb im Mittelpunkt der Diskussion steht, weil sie als erste betroffen war.
Gerade junge Künstler nutzen die Plattform Internet, um ihre Musik einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Was spricht dagegen, dass Musik im Internet für jeden frei erhältlich ist?
Nichts spricht dagegen. Wenn ein Musiker den Wunsch hat, dass die von ihm eingespielte, von ihm selbst komponierte Musik im Internet frei erhältlich ist, dann ist das seine eigene Entscheidung. Er sollte aber auch wissen, wovon er leben möchte: Musikverkäufe, Merchandise, Live-Shows oder Taxifahren. Nicht jeder möchte von seiner Musik leben, es gibt ja auch viele die sagen: „Tagsüber bin ich Beamter, und nach 18:00 Uhr mache ich Musik.“
Anders sieht es aus, wenn jemand eine professionelle Karriere anstrebt und mit Partnern zusammenarbeitet, die in ihn Aufmerksamkeit und Geld investieren: Der Künstler kann natürlich nicht die Vorschüsse einer Plattenfirma annehmen, seine Rechte übertragen und dann seine Musik kostenfrei im Netz zur Verfügung stellen. Beides wird nicht funktionieren.
Wie erwerben Sie selbst Musikdateien für Ihren privaten Gebrauch?
Ich kaufe aktuell Musik in jeder Form außer als Kassette. Ich würde jedem raten: Mach es wie beim Schuhkauf: Schau dir alles an und entscheide selbst, was dir gefällt und was zu dir persönlich passt! Schau dir die Downloadstores an, vergleiche die Streaming-Dienste, finde heraus, ob dir die neuen sozialen Möglichkeiten, Musik zu hören, Spaß machen – oder ob du nach wie vor eine CD oder eine Vinyl-Platte in den Händen halten möchtest. Wer sucht, der findet – allerdings hoffentlich legal.